Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Theater im Bauturm e.V. (nachfolgend „Theater“ oder „wir“) und seinen Besucher:innen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte, eines Gutscheins oder einer Abo-Karte gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
1.2 Für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Theaters gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Theater im Bauturm e.V. nur eingeschränkt und nur insoweit, als die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdveranstalter nichts Abweichendes vorsehen.

2. Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den von dem Theater herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines –ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich das Theater bemühen, die Besucher:innen rechtzeitig vorher darüber zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernehmen wir keine Gewähr.

3. Öffnungszeiten
3.1 Unser Foyer mit Vorverkaufs- und Abendkasse ist zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen des Theaters angegebenen Zeiten geöffnet. 
3.2 Die Abendkasse öffnet 2 Stunden vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An der Abendkasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn. Reservierte Karten müssen bis eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden.

4. Vorverkauf
4.1 Der Vorverkauf beginnt mit Veröffentlichung des Spielplans. Für einzelne Produktionen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben. Die näheren Vorverkaufsbedingungen regeln sich nach den Veröffentlichungen des Theaters.
4.2 Der Vorverkauf findet außerdem auf dem Internetportal Qultor statt. Qultor kann Tickets auch durch Dritte verkaufen lassen (z.B. Vorverkaufsstellen). Hierfür gelten gegebenenfalls abweichende Geschäftsbedingungen der genannten Partner (z.B. Vorverkaufsgebühren), für die wir keine Haftung übernehmen.
4.3 Das Theater behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken. Wir behalten uns außerdem vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten / Plätze und / oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
4.4 Übersendet das Theater dem Käufer oder der Käuferin Eintrittskarten / Gutscheine / Abonnementskarten, so trägt der Käufer oder die Käuferin das Versandrisiko. Wir sind nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Das Theater ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.

5. Bestellung, Reservierung und Kauf
5.1 Telefonische Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich. Telefonische Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich. Reservierte Karten sind grundsätzlich bis spätestens eine halbe Stunde vor der jeweiligen Vorstellung zu bezahlen und abzuholen. Auf Wunsch und Risiko des Bestellenden werden die Karten zugesandt. Die hierfür fällige Bearbeitungs- und Versandgebühr wird mit dem Kartenpreis in Rechnung gestellt. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins behält sich das Theater das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen und dem Käufer oder der Käuferin den Einlass zur Veranstaltung zu verwehren.                                                                                                                                
5.2 Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden oder von der Kundin aus. Es gelten die AGB unseres Vertriebspartners Qultor (https://www.qultor.de/agb). Der Kunde oder die Kundin erhält eine E-Mail mit den Theaterkarten im Anhang. Diese Eintrittskarten können als Ausdruck oder gerne in digitaler Form dem Einlasspersonal vorgezeigt werden. Ermäßigungsnachweise müssen bei der Ticketkontrolle unaufgefordert vorgezeigt werden. Wir behalten uns vor, bei Nichtvorzeigen eine entsprechende Aufpreiszahlung einzufordern.
5.3 Wir erbringen Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen. Für den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen gilt § 312 Absatz 3 Ziffer 6. BGB. Danach ist ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Theater bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Auf Wunsch und Risiko des Bestellenden werden die Karten zugesandt. Die hierfür fällige Bearbeitungs- und Versandgebühr wird mit dem Kartenpreis in Rechnung gestellt. Auf Wunsch hinterlegen wir bezahlte Karten an der Abendkasse. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt.

6. Eintrittspreise
6.1 Für die Veranstaltungen des Theaters gibt es je nach Veranstaltung und gegebenenfalls Veranstaltungsort unterschiedliche Preiskategorien. Bei ausgewählten Veranstaltungen (z.B. Premieren, Sonderveranstaltungen, Gastspiele) können Zuschläge erhoben werden. Abweichende Eintrittspreise sind auch bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Theaters möglich.
6.2 Die geltenden Eintritts- und Abonnementpreise sind aus den aktuellen Veröffentlichungen des Theaters ersichtlich. Zudem sind Informationen zu den Eintrittspreisen an der Theaterkasse und auf unserer Internetseite verfügbar.              
6.3 Die Garderobengebühr, Programmhefte sowie weitere Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.

7. Ermäßigungen
7.1 Schüler:innen und Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Menschen mit Kölnpass und Menschen mit Behinderung erhalten bei Vorlage eines Nachweises ermäßigte Eintrittskarten. Enthält der vorgelegte Nachweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen.
7.2 Bei Gruppenbesuchen von Schüler:innen gilt der ermäßigte Preis ab 10 Personen auch für die Lehr- oder Aufsichtspersonenpersonen.
7.3 Personen mit Behinderung, die ein "B" in ihrem Ausweis haben, können eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Der Anspruch auf eine ermäßigte Karte für die Person mit Behinderung bleibt auch bei kostenloser Eintrittskarte für die Begleitperson bestehen.
Die Begleitperson muss vorab telefonisch oder per Mail angemeldet werden.
7.4 Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis gültig. Eine weitere Vergünstigung auf Grund mehrerer Ermäßigungsattribute ist nicht möglich. (Ausgenommen ist die Kombination von ermäßigter Karte für eine Person mit Behinderung und ihre kostenlose Begleitperson; siehe Punkt 7.3.)
Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren.
7.5 Ermäßigungen können vom Theater jederzeit geändert werden. Wir sind außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Veranstaltungen in zeitlicher Hinsicht oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken oder auszuschließen.

8. Rückgabe gelöster Eintrittskarten
8.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
8.2 Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Kasse zurückgegeben werden.
8.3 Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. 
8.4 Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Dies gilt auch für abgesagte Vorstellungen.
8.5 In den Fällen 8.2 bis 8.4 sind darüber hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt in den Fällen 8.2 und 8.4, wenn er nicht binnen vierzehn Tagen geltend gemacht wird.

9. Verlust von Eintrittskarten
9.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte stellen wir eine Ersatzkarte aus, wenn der Käufer oder die Käuferin nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er oder sie gekauft hat. Hilfreich dabei kann die Angabe von Name und Telefonnummer beim Kauf der Karte sein. Dazu lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung. Sollte ein Kauf einer Karte nicht glaubhaft gemacht worden sein, kann kein Ersatz ausgestellt werden.

10. Einlass zu den Aufführungen
10.1 Das Eingangsfoyer ist in der Regel zwei Stunden vor Aufführungsbeginn geöffnet.
10.2 Dem Einlasspersonal ist eine gültige Eintrittskarte vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung.
10.3 Nach Vorstellungsbeginn können Besucher:innen aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler:innen und anderen Personen an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung in der Regel nicht mehr in den Saal gelassen werden, es sei denn, zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel, Pause). Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten. Das gilt auch, wenn der Saal während der Vorstellung verlassen wird.
10.4 Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Vorstellung und bei Verlassen der Räumlichkeiten des Theaters ihre Gültigkeit.

11. Garderobe
11.1 Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen und vergleichbar sperrige Gegenstände) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal gegen Gebühr abzugeben.
11.2 Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt.
11.3 Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er der berechtigte Empfänger ist.
11.4 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobemarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
11.5 Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet das Theater im Bauturm e.V. für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf 200 € für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr des Besuchers.

12. Fundsachen
12.1 Gegenstände jeder Art, die in Räumen des Theaters gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben.
12.2 Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
12.3 Die Gegenstände werden zunächst im Theater aufbewahrt und nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist an das öffentliche Fundbüro gegeben. Nachfragen über den Verbleib verloren gegangener Gegenstände sowie nach den Ausgabezeiten von Fundsachen sind an das Theaterbüro zu richten. Für die Behandlung von Fundsachen gelten im Übrigen die §§ 978 ff BGB.

13. Hausrecht
13.1 Das Theater übt im gesamten Bereich seiner Spielstätte das Hausrecht aus. Wir sind berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher:innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Person die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen wird.
13.2 Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen Besucher:innen lediglich die auf ihren Eintrittskarten ausgewiesene Plätze einnehmen. Haben Personen einen Platz eingenommen, für den sie keine gültige Karte besitzen, kann das Theater die Person der Vorstellung verweisen.
13.3 Der kommerzielle bzw. gewinnorientierte Weiterverkauf ist nur autorisierten Vertragspartner:innen gestattet.
13.4 Mobilfunkgeräte und -telefone sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im vollständig lautlosen Zustand in den Theatersaal mitgenommen werden.
13.5 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in denTheatersaal und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
13.6 Das Rauchen ist im Theatersaal und im Foyer verboten.
13.7 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher:innen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

14. Bild- und / oder Tonaufnahmen
14.1 Bild- (Film, Video etc.) und / oder Tonaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen. Das Fotografieren während der Aufführung ist mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler:innen und die anderen Besucher:innen nicht erlaubt.
14.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls können Besucher:innen vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom Theater eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer oder die Eigentümerin wieder ausgehändigt, wenn diese:r der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
14.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und / oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher:innen mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und / oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

15. Haftung
Für Schäden jeder Art, die Besucher:innen in den Räumen des Theaters erleidet, haftet der Theater im Bauturm e.V., ihre Vertreter:innen und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

16. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über das Internet. Erfüllungsort ist Köln. Dies gilt auch für die Zurverfügungstellung der bestellten Eintrittskarte.

17. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Beginn des Kartenvorverkaufs für die Spielzeit 2022/23 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Benutzungsbedingungen.

18. Datenschutz
Die Richtlinien zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

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